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Fall Vodafone ist Bestätigung für rot-grüne Steuerpolitik
Von unserer Bundestagsabgeordneten Erika Lotz
Unsere Steuerpolitik in den letzten Jahren war richtig. Das zeigt der Fall Vodafone ganz deutlich.
Die öffentliche Empörung über die Abschreibungsversuche des Großunternehmens sind verständlich.
Aber diese Abschreibungen sind heute – dank unserer Steuerreform – nicht mehr möglich.
Der Konzern verhandelt derzeit mit der Düsseldorfer Finanzbehörde darüber, ob und wie er die Kursverluste
bei der Luxemburger Mannesmann-Tochter für das Jahr 2001 steuerlich geltend machen kann.
Grundlage dieser Verhandlungen ist jedoch das alte Körperschaftssteuerrecht, das für die Zeit
vor der Steuerreform immer noch Gültigkeit hat. 2001 ist das letzte Jahr, für das Vodafone und
andere Unternehmen überhaupt die sogenannten Teilwertabschreibungen machen können.
Seit 2002 ist es nicht mehr möglich, Verluste aus Ankäufen steuerlich abzuschreiben. Rot-Grün hat diese Möglichkeit
aber bereits 1999 erheblich eingeschränkt: Seitdem konnten nur noch dauerhafte Verluste geltend gemacht
werden, nach der Steuergesetzgebung der Kohl-Regierung reichten bereits kurzfristige Kursschwankungen.
Mit einer weiteren Regelung haben wir – gegen den Widerstand der Opposition und erst nach zähen Verhandlungen
im Vermittlungsausschuss – dafür gesorgt, dass Vodafone und andere Firmen trotz solcher Abschreibungen
auch weiterhin ihre Gewinne versteuern müssen. Seit Beginn 2004 gibt es die „Mindestgewinnbesteuerung“.
Für mindestens 40 Prozent der erwirtschafteten Gewinne müssen jetzt Steuern gezahlt werden, nur noch bei 60
Prozent dürfen Verluste dagegen gerechnet werden. Bis dahin konnten Verluste bis zur vollständigen
Abschreibung zu 100 Prozent geltend gemacht werden.
Dennoch gibt es auch im Fall Vodafone noch offene Fragen. Hat der Konzern die Tochterfirma zu einem
überhöhten Preis gekauft? Dann würden Steuern auf Gewinnausschüttungen fällig werden. Wenn die
Tochterfirma den Preis wert war, muss geprüft werden, ob die angegebenen Verluste dauerhaft waren
(die können abgeschrieben werden) oder ob es sich um kurzfristige Kursschwankungen (die können nicht
geltend gemacht werden) gehandelt hat. Geklärt werden muss außerdem, ob der angegebene Verlust
tatsächlich im Jahr 2001 entstanden ist. Diese offenen Fragen zu klären, ist jetzt Aufgabe der
Düsseldorfer Finanzbehörde.
Die rot-grüne Bundesregierung hat mit der Steuerreform viel dafür getan, dass auch Großunternehmen
gerecht besteuert werden. Es wäre notwendig gewesen, diese Regelungen schneller durchzusetzen.
Das zeigt die Abschreibungspraxis von Vodafone sehr deutlich. Das ist aber am Widerstand der CDU
in Bundestag und Bundesrat gescheitert. Nun bleibt zu hoffen, dass sich auch bei der Union diese Einsicht
durchsetzt. Damit wäre beispielsweise der Weg frei dafür, die Mindestgewinnbesteuerung umfassender zu
regeln, wie wir das von Anfang an geplant hatten.
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