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SPD Lahn-Dill

SPD Lahn-Dill fordert die Aufhebung des Sperrvermerks bezüglich der Mittel für Pro Familia

Landkreis darf sich nicht zum Erfüllungsgehilfen der ausgrenzenden Politik der Landesregierung machen

Der SPD-Unterbezirksvorstand Lahn-Dill fordert den Kreis auf, den Sperrvermerk bezüglich der Mittel für Pro Familia sofort aufzuheben und die Mittel schnellstmöglich zur Auszahlung zu bringen. Nur so kann eine konfessionell unabhängige und ergebnisoffene Schwangerschaftskonflikt- und Sexualberatung im ländlichen Raum sichergestellt werden.

Der Sperrvermerk verlangt eine Prüfung durch den Kreisausschuss, ob die bereit gestellte Summe auf mehr als die zwei ursprünglich vorgesehenen Beratungsstellen pro familia und donum vitae aufzuteilen sei. Der Kreisausschuss hat dies nach Prüfung verneint. Danach wäre der Sperrvermerk vom Parlament aufzuheben.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes, in dem die Unabhängigkeit der Beratung von Pro Familia in Frage gestellt wird, der Presse zugespielt werden konnte, bevor die betroffene Organisation Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. Diese offenbar gezielte Indiskretion muss entweder aus dem Hause des Landesrechnungshofes oder der CDU-Landesregierung heraus erfolgt sein. Von der hessischen CDU weiss man, dass sie seinerzeit unter der Führung Wallmanns versucht hat, die medizinische Einrichtung von Pro Familia genehmigungsrechtlich zu verhindern, weil dort auch Schwangerschaftsunterbrechungen vorgenommen wurden. Vom Landesrechnungshof demgegenüber mag man sich nicht vorstellen, dass er mit Vorab-Veröffentlichungen Politik macht. Immerhin steht hier viel auf dem Spiel. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen mit 80 % der Kosten von den Ländern gefördert werden müssen. Der Prozess hat lange gedauert. Nun sind die Beratungsstellen darauf angewiesen, dass wenigstens jetzt zügig gezahlt wird. Das Mindeste, was die Schmutzkampagne erreichen wird, ist verschärfte wirtschaftliche Not der Beratungsstellen.

Der gesamte Vorgang zeigt auf, dass für Frauen bedeutsame und hilfreiche Organisationen zum Abschuss freigegeben sind. Der Versuch des Landesrechnungshofes, die Herausgabe der persönlichen Daten der Rat suchenden Frauen zu erzwingen, zeugt von einem deutlichen Mangel an Respekt gegenüber rechtsstaatlich gesicherten Rechten der Frauen.

Der Landkreis darf sich nicht zum Erfüllungsgehilfen der ausgrenzenden Politik der Landesregierung machen.



Siehe hierzu auch: Diakonie und Caritas zum sozialen Kahlschlag in Hessen



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